Lagerregeln

Damit das Lager ein Erfolg für Ihr Kind und auch für die betreuenden PfadfinderführerInnen wird, ersuchen wir Sie, die nachstehenden „Lagerregeln“ zur Kenntnis zu nehmen.

Die Lagerleitung verpflichtet sich bei Annahme der Lageranmeldung

  • Ihr Kind ausreichend zu versorgen,
  • Für die Sicherheit Ihres Kindes während des Lagers zu sorgen,
  • Auf persönliche Ordnung und Reinlichkeit Ihres Kindes zu achten,
  • Ihrem Kind unvergessliche Erfahrungen und Erlebnisse zu ermöglichen,
  • Sie über alle besonderen Vorkommnisse sofort zu unterrichten,
  • Das Lager sowohl beim Landesverband der Wiener Pfadfinder und Pfadfinderinnen als auch beim Bundesverband ordnungsgemäß anzumelden.

Die Eltern verpflichten sich mit Abgabe des TeilnehmerInnendatenblattes,

  • Den Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr bezahlt zu haben,
  • Den restlichen Lagerbeitrag auf das angegebene Konto bis zum genannten Termin zu bezahlen.
  • Lageranmeldungen nur für die gesamte Lagerdauer abzugeben.
  • Die E-card sowie Kopie des Impfpasses zu übergeben, bzw. bei Nicht-Versicherten einer schriftlichen Übereinkunft zuzustimmen,
  • Ausdrücklich ihre Zustimmung zu einer verletzungs- oder krankheitsbedingten ärztlichen Heilbehandlung zu geben, sofern und soweit diese erforderlich und zweckmäßig ist.
  • Falls auf das Kind aus gesundheitlichen Gründen Rücksicht genommen werden soll, dies in der betreffenden Rubrik des TeilnehmerInnendatenblattes anzuführen,
  • Auf die vollständige Ausrüstung des Kindes zu achten und alle Ausrüstungsgegenstände eindeutig zu kennzeichnen,
  • Von Besuchen während des Lagers Abstand zu nehmen.
  • Ihrem Kind keine elektronischen Geräte (Handy, Gameboy, Walkman, mp3-Player und dergleichen) mitzugeben.
  • Auf dem Lager herrscht ABSOLUTES RAUCH- & ALKOHOLVERBOT!

Wir teilen Ihnen auch mit, dass

  • Sich die Lagerleitung vorbehält, Kinder, die den Anweisungen der PfadfinderführerInnen in grober Weise zuwiderhandeln, von den Eltern abholen zu lassen, bzw. in Begleitung einer Führerin/eines Führers heimzuschicken, wobei die Eltern auch für die Fahrtspesen der Führerin/des Führers aufkommen müssen und der restliche Lagerbeitrag verfällt.
  • Jeder Lagerteilnehmer für die Verwahrung seiner Sachen selbst verantwortlich ist. Bei Verlusten kann in keiner Form die Lagerleitung verantwortlich gemacht werden,
  • Die Lagerleitung für keine von den Lagerteilnehmern verursachten Schäden haftet. Diese sind von den Eltern zu tragen.